Die Befähigung zur Praxisanleiterin oder zum Praxisanleiter in der Ausbildung von Pflegepersonal ist durch eine berufspädagogische Zusatzqualifikation von mind. 300 Stunden zu erlangen und nachzuweisen.
Diese Pflichtfortbildung hält Sie bzw. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterfür die Tätigkeit des Praxisanleiters auf dem aktuellen Stand und sichert Ihnen die Erfüllung der gesetzlichen Auflagen der PflAPrV (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe).
Ein laufender Einstieg ist möglich. Wir behalten uns aber das Recht vor, einen Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahlen (unter 6) zu verschieben.
Zielgruppe
- Praxisanleiter/-innen in Pflege und Betreuung
Kursinhalte
- Das neue berufliche Selbstverständnis
- Berufspädagogik – Theorie und Praxis
- Anleitung, Reflexion, Beurteilung, Benotung
- Kommunikation mit Auszubildenden
- Methoden der Anleitung
- Verankerung vom Schul-Curriculum in der Praxisanleitung
Abschluss
- Teilnahmebescheinigung der Pflegeschule Berlin