Praxisanleiter/-in
Die Befähigung zur Praxisanleiterin oder zum Praxisanleiter in der Ausbildung von Pflegepersonal ist durch eine berufspädagogische Zusatzqualifikation von mind. 300 Stunden zu erlangen und nachzuweisen.
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Jährliche Pflichtfortbildung für Praxisanleiter/-innen
Diese Pflichtfortbildung hält Sie bzw. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterfür die Tätigkeit des Praxisanleiters auf dem aktuellen Stand und sichert Ihnen die Erfüllung der gesetzlichen Auflagen der PflAPrV (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe).
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